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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB ATES Reisen Travego Tours GmbH

Inhaltsverzeichnis

  • A) Vorbemerkung

  • B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

  • C) Vermittlungsbedingungen

  • D) Reisebedingungen (für Eigenveranstaltungen)


A) Vorbemerkung

Grundsätze

Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

  • Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Busfahrt in einer Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein gemäß § 651r BGB zu erteilen.

  • Vermittler einer (Pauschal-)Reise ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler.

  • Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich. Sofern Sie über diese Website buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen (Teil C). Möchten Sie eine von uns selbst angebotene Pauschalreise buchen, gelten unsere Reisebedingungen (Teil D).


B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung der Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für www.ates-reisen.de sowie www.travego-tours.de, die allgemeine Grundsätze der Nutzung und die Datenschutzerklärung beinhalten.


C) Vermittlungsbedingungen

1. Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Wir ermöglichen es Nutzern, Verfügbarkeiten zu prüfen und Buchungen bei Dritten vorzunehmen.

2. Vermittlung für Dritte

  1. Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter/Anbieter und dem Kunden auf. Wir sind nicht Vertragspartner der Reiseleistung selbst, außer wir sind explizit als Veranstalter gekennzeichnet.

  2. Die Darstellung im Internet ist kein verbindliches Angebot. Erst mit Absenden des Online-Formulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) durch den Anbieter zustande.

3. Serviceentgelt Für Beratung und Vermittlung können Serviceentgelte gemäß aktueller Preisliste anfallen. Diese sind sofort fällig.

4. Zahlung des Preises (Vermittlung)

  1. Soweit wir Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters.

  2. Bei Pauschalreisen dürfen Zahlungen erst nach Erteilung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB gefordert werden. Eine Anzahlung erfolgt erst nach Übermittlung des Scheines (bis zu 20 %).

5. Besonderheiten bei Busanmietung (Mietomnibusverkehr) Bei der Anmietung eines gesamten Fahrzeugs basiert der Preis auf einem Diesel-Basispreis von 1,70 € brutto/Liter. Steigt der Preis bis zum Fahrtag, wird die Differenz als Treibstoffzuschlag auf Basis der Kilometer und des Durchschnittsverbrauchs nachberechnet.


D) Reisebedingungen (Veranstalter: ATES Reisen Travego Tours GmbH)

1. Abschluss des Reisevertrages

  1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns (Reisebestätigung) zustande.

  2. Sitzplatzreservierung: Wir bieten feste Sitzplatzreservierungen an. Ohne Reservierung erfolgt die Zuweisung nach Verfügbarkeit; ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze besteht dann nicht.

2. Leistungen und Änderungen

  1. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Internet/Bestätigung.

  2. Wesentliche Änderungen nach Vertragsschluss sind nur gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen.

  3. Bei Busreisen bleibt die Bordtoilette im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. außer Betrieb.

3. Zahlung und Sicherungsschein

  1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB gefordert werden.

  2. Nach Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % fällig. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.

  3. Bei Reisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 75 € kann der Preis auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

4. Preiserhöhung

  1. Wir behalten uns Preisanpassungen bei Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben vor.

  2. Rabatt-Klausel: Gewährte Rabatte (z. B. Frühbucher) stehen unter der Bedingung fristgerechter Zahlung. Bei Zahlungsverzug entfällt der Rabatt und der Listenpreis wird fällig.

  3. Erhöhungen über 8 % berechtigen den Kunden zum kostenlosen Rücktritt.

5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) Bei Rücktritt können wir pauschalen Ersatz verlangen:

  • Busreisen:

    • Bis 8 Tage vor Antritt: 60 %

      1. bis 4. Tag: 80 %

    • Ab 3. Tag oder Nichtantritt: 95 %

  • Eintrittskarten: Hier gelten dieselben Sätze wie bei Busreisen (sofern nicht anders angegeben).

  • Verspätung: Wer nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ist, verliert den Anspruch auf Beförderung ohne Erstattungsanspruch.

6. Rücktritt wegen Mindestteilnehmerzahl Wir können bis zum 2. Tag vor Reiseantritt zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

7. Mitwirkungspflichten Mängel sind der Reiseleitung oder uns direkt unverzüglich anzuzeigen. Bei Fluggepäckschäden ist zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) bei der Airline zu erstellen.

8. Verjährung Ansprüche bei Reisemängeln verjähren in zwei Jahren.

9. Streitbeilegung

  1. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

  2. Wir nehmen nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).

Stand: Januar 2025